NÖGKK Baden - Service-Center, Zahn/Physikoambulatorium, Ärztlicher Dienst i Baden

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internet side: www.noegkk.at
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kommentar 5

  • Jakob Moiirers

    Jakob Moiirers

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    achtung! möglicherweise weichen die öffnungszeiten in den sommermonaten ab. 1 x 2sterne - nur telefonische auskunft 1 x 3sterne - nur telefonische auskunft (ungeduldig erklärt) 1 x 4sterne - nur telefonische auskunft 2 x 5sterne - nur telefonische auskunft warum nur 3sterne insg.? obwohl Google mir bestätigt hat, dass die änderung der daten (durch mich) erfolgreich war, sind immernoch keine öffnungszeiten und ist immernoch der falsche (alte) standort eingetragen - ich schließe daraus, dass der fehler bei der NÖGKK selbst liegt, dass die änderung nicht geklappt hat.

  • Paulus MANKER

    Paulus MANKER

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    Chefarzt bzw. Kontrollarzt und Ärztin (übrigens ein Paar Dr. Hoffmann) sind unterirdisch unkompetent und lassen selbst fachärztliche Gutachten von gerichtlich vereidigten Sachverständigen nicht gelten und schreiben einem einfach wieder gesund, nahezu egal wie schlecht es einem geht.

  • de

    Osiris Angelina

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    Sehr einfühlsam freundlich kompetent für Angstpatienten top

  • de

    Wilma Rogner

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    War heute als Schmerzpatient das erste Mal dort beim Zahnarzt. ( Meine Zahnärztin ist im Urlaub) Wartezeit war top!!! Trotz Fenstertag schnell dran gekommen und Zahnarzt und Assistentin vom feinsten!!! Sehr freundlich, sehr kompetent und sehr beruhigend!! Kann ich nur weiterempfehlen!!!

  • Erwin J. HOYER

    Erwin J. HOYER

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    War zum wiederholten Male dort, um das Krankengeld ein zu reichen. Abgesehen davon, dass ich zum x-ten Male meine Kontoverbindung bekanntgeben musste, obwohl die sich in den letzten 10 Jahren nicht geändert hat, wurde der Antrag entgegen genommen. Nach 2 Wochen, nachdem das Geld noch immer nicht eingelangt war, wurde mir, nach telefonischer Rücksprache am Telefon, erklärt, dass der Antrag aus diversen Gründen nicht durch gegangen ist und ich habe noch einmal vorbei zu kommen, um noch ein Formular aus zu füllen. Mittlerweile haben wir Ende April und es handelt sich um das Krankengeld für März!!!! Ich empfinde es eigentlich als Frechheit, dass man ordnungsgemäß alles ausfüllt, im guten Glauben geht, alles erledigt zu haben, und die GKK nicht in der Lage ist, wenn etwas nicht passt, einen darüber schriftlich oder telefonisch in Kenntnis zu setzen und einen somit Buchstäblich in der Luft hängen und bis zum Sanktnimmerleinstag warten lässt. Und das zusätzlich dazu, dass ich schon dazwischen einmal angerufen und wegen dem Geld nachgefragt habe und mir im Callcenter versichert wurde, das Geld wäre (angeblich) schon angewiesen und müsste in den nächsten 2 Tagen am Konto eintreffen (was ja natürlich nicht der Fall war!). Wenn es darum geht, dass sie ein Geld haben wollen, ist so ein Brief schneller draußen, als die betreffende Person Luft holen kann. Auch wenn das ein staatlich verordneter Zwangdienstleistungsbetrieb ist, ist es doch ein DIENSTLEISTUNGsbetrieb! Das sollte die NÖ GKK sich mal vor Augen halten. Wäre ich so in meiner Tanzschule mit meinen Kunden umgegangen, hätte ich nach 2 Wochen keine mehr gehabt! Aber wenn man diese "Dienstleistung" in Anspruch nehmen MUSS, kann es sich die GKK ja offensichtlich leisten, mit ihren Klienten so zu verfahren und dann zu sagen: "Das ist ein Antrag, den haben sie einzureichen, wir laufen Ihnen nicht nach!" ZU IHRER INFORMATION: ICH HABE ES EINGEREICHT, WIE ICH ES ZU MACHEN HATTE! DANN KANN ICH MIR DOCH ERWARTEN, BENACHRICHTIGT ZU WERDEN, WENN MIT DIESEM ANTRAG WAS NICHT IN ORDNUNG GEHT! WOHER SOLL ICH DAS DENN SONST WISSEN? Zusätzlich musste ich 14 Tage darauf warten, dass mir vom Hausarzt verordnete Teststreifen zur Blutzuckermessung, die 14 Tage vorher vom Chefarzt in der GKK direkt bewilligt und angewiesen wurden, überhaupt einmal weg geschickt wurden!!! Hätte ich gewusst, wie lange das dauert, hätte ich das 3 Jahre bevor ich an Diabetes überhaupt erst erkrankt bin, eingereicht da meine tägliche Blutzuckermessung leider nicht drauf wartet, bis sich die GKK endlich bequemt, eine bereits angewiesene Sache bei der betreffenden Firma in Auftrag zum Versenden zu geben!

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